Konzernrichtlinie zur Sicherheit von Informationssystemen
Zweck der Richtlinie und Werte
Informationssicherheit ist von entscheidender Bedeutung, um die Geschäftstätigkeit, Entwicklung und Innovationen unseres Unternehmens zu unterstützen. In Anbetracht dessen und um die unten aufgeführten Ziele zu erreichen, wurde das Informationssicherheits-Managementsystem des Konzerns entwickelt, unterstützt durch die mit dieser Richtlinie erteilten Befugnisse.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für den gesamten Renishaw-Konzern (einschließlich und ohne Einschränkung für Geschäftsführer, leitende Angestellte, Treuhänder, Festangestellte, befristet Beschäftigte, Zeit- und Vertragsarbeiter, Auftragnehmer, Berater, abgeordnete Mitarbeiter, Praktikanten, Auszubildende und Studenten im Rahmen von Betriebspraktika) sowie für alle anderen Personen, die Zugang zur Informationstechnologie von Renishaw haben.
Diese Richtlinie ist nicht Bestandteil eines Vertrags und kann von Renishaw jederzeit geändert werden.
Grundsatzerklärung
Die Umsetzung und Billigung dieser Richtlinie bietet die erforderlichen Befugnisse, um das Informationssicherheits-Managementsystem für alle weltweiten Aktivitäten gemäß den unten aufgeführten Zielen weiterzuentwickeln, zu verbessern und aufrechtzuerhalten.
- Steuerung des angemessenen Zugangs zu Informationen, die im Besitz von Renishaw sind oder Renishaw anvertraut wurden sowie Maßnahmen, die fortwährende Verfügbarkeit derselben sicherzustellen.
- Schutz der Informationen vor inneren und äußeren Bedrohungen.
- Schutz der eigenen, externen Stellen anvertrauten Informationen von Renishaw.
- Schutz personenbezogener Daten.
- Schulung aller Nutzer unserer Informationssysteme, um sicherzustellen, dass sie über den sicheren und angemessenen Umgang mit den Systemen Bescheid wissen und sich ihrer entsprechenden Verpflichtung bewusst sind.
- Sicherstellen, dass alle Komponenten unserer Informationssysteme für ihre jeweiligen Funktionen unterstützt und lizenziert sind.